| Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA): Im Rahmen der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der E.U, ist die Rekrutierung innerhalb der Europäischen Freihandelsassoziation begrenzt. Das am 1. Juni 2007 (E.U-17/EFTA) in Kraft getretenes Gesetzt, betrifft Deutschland, Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, die Niederlande, Portugal, England und Schweden. Allgemeine Informationen: · Vermittlungskosten Es entstehen keine Kosten für Bewerber. · Krankenversicherungssystem Das Schweizer Gesundheitssystem könnte schwierig zu verstehen sein. Wir empfehlen Ihnen die folgenden Webseiten: - Das Bundesamt für Gesundheit - die Meinung verschiedener Versicherungsgesellschaften · Krankenversicherung Die Grundversicherung ist laut Bundesgesetz für die Krankenversicherung (KVG) obligatorisch. Sie ist in jeder Krankenkasse gleich, doch was den Preis und die Leistungen beeinflussen wird, sind die Prämien, Ihre Selbstbeteiligung und Zusatzversicherungen. Je niedriger die monatlichen Prämien , je höher die Selbstbeteiligung. Die Prämien werden nach Altersgruppen berechnet und dürfen nicht von eventuellen Vorerkrankungen beeinflusst werden.Wir raten Ihnen bei Ihrem zukünftigen Arbeitergeber (evtl. vorteilhafte Bedingungen) oder bei einem unabhängigen Versicherungsberater nachzufragen. Eine berufliche Unfallversicherung wird von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen. · Unterkunft Manche Krankenhäuser, Kliniken bieten Ihnen eine Wohnung oder ein Wohnheimzimmer an mit gewissen Vorteilen wie eine geringere Miete für die Dauer ihres Vertrages, keine Kaution … Andernfalls finden Sie durch Internet oder lokale Immobilienfirmen viele Wohnmöglichkeiten. Zu beachten wäre das der Mietpreis nicht mehr als ein Drittel Ihres monatlichen Gehaltes überschreiten sollte. Die Kaution kann maximal, je nach Vermieter, drei Monatsmieten entsprechen, doch bei finanziellen Schwierigkeiten können Sie gegebenenfalls auch eine Kautionsgesellschaft beauftragen die dem Vermieter alle Garantien anbietet.
· Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis Die Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber beantragt (Vertragsanfang). Danach können Sie zum Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die innerhalb 8 Tage genehmigt werden sollte.
· In der Schweiz leben Ins Ausland zu reisen wirft immer viele Fragen auf! Unsere Fachberater werden sie beantworten. Die Webseite ch.ch wird Ihnen auch helfen allgemeine Informationen zu bekommen.
· Gehalt Das Gehalt wird nach Ihrer Berufserfahrung, Qualifikation und Altersgruppe ausgerechnet. Es ist im öffentlichen Dienst kantonal festgelegt, doch sollte man nicht vergessen das die Steuern auch unterschiedlich sind: mehr Gehalt bedeutet nicht immer mehr Gewinn… · Anerkennung SRK Das Schweizerische Rote Kreuz ist für die Anerkennung der ausländischen Diplome verantwortlich. Die E.U Ausbildungen / Diplome im Gesundheitswesen werden mittlerweile in der Schweiz anerkannt, doch die meisten Arbeitgeber verlangen noch die Anerkennung durch das SRK. Unsere Fachberater werden Sie bei diesen Schritten begleiten. · Bewerbungsunterlagen - Ein Lebenslauf mit einem Foto - Eine Kopie der relevanten Diplome (Grundausbildung, Fortbildung …) - Zeugnisse Ihrer Arbeitgeber, gegebenenfalls Referenzen falls Zeugnis nicht vorhanden - Eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz v Zur Kontaktseite |